Reklamationsordnung für Endverbraucher

Diese Reklamationsordnung für den Einzelhandel (nachfolgend „Reklamationsordnung“ genannt) regelt die Art und Weise sowie die Bedingungen für die Reklamation von Mängeln an Waren, die ein Verbraucher von unserem Unternehmen erworben hat:

Kompresory Vzduchotechnika s.r.o., mit Sitz in Plzeňská 169, 267 53 Žebrák, Tschechische Republik
ID (IČ): 03855511 | USt-IdNr. (DIČ): CZ03855511
eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts Prag, Abteilung C, Einlage 238855
Zustelladresse: Kompresory Vzduchotechnika s.r.o., Plzeňská 169, 267 53 Žebrák, Tschechische Republik
Telefonnummer: +420 311 532 091
Kontakt-E-Mail: reklamace@kompresory-vzduchotechnika.cz

Für welche Mängel an der Ware haften wir?

1. Wir haften Ihnen gegenüber dafür, dass die Ware bei Übernahme frei von Mängeln ist. Insbesondere haften wir dafür, dass die Ware:

  • der vereinbarten Beschreibung, Art und Menge sowie der Qualität und anderen Merkmalen entspricht;
  • für den Zweck geeignet ist, für den Sie sie benötigen und dem wir zugestimmt haben;
  • mit dem vereinbarten Zubehör und den Gebrauchsanweisungen, einschließlich der Montageanleitung, geliefert wird;
  • dem üblichen Zweck und den Merkmalen von Sachen derselben Art entspricht, die Sie vernünftigerweise erwarten können;
  • in Qualität oder Ausführung dem Muster oder Modell entspricht, das wir Ihnen vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt haben.

2. Wichtig: Tritt ein Mangel innerhalb von einem Jahr (12 Monate) nach der Übernahme auf, wird vermutet, dass die Ware bereits bei der Übernahme mangelhaft war, es sei denn, die Art der Sache oder des Mangels schließt dies aus.

Wie lange ist die Frist zur Geltendmachung von Mängelrechten?

1. Der Verbraucher ist berechtigt, das Recht aus einem Mangel, der bei Verbrauchsgütern auftritt, innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach der Übernahme geltend zu machen.

2. Wenn Sie einen Mangel berechtigt gerügt haben, läuft die Frist zur Geltendmachung der Mängelrechte nicht während der Zeit, in der Sie die Ware nicht benutzen können (Dauer der Reparatur oder der Reklamationsabwicklung).

Welche Mängelrechte haben Sie?

Gemäß der aktuellen Gesetzgebung haben Sie im Falle eines Mangels folgende Ansprüche:

A. Mängelbeseitigung (Reparatur oder Lieferung neuer Ware)

Sie haben das Recht auf kostenlose Mängelbeseitigung. Sie können zwischen der Reparatur der Sache oder der Lieferung einer neuen Sache wählen. Wir können die Erfüllung Ihrer Wahl nur verweigern, wenn die gewählte Art der Mängelbeseitigung unmöglich oder im Vergleich zur anderen Art mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

B. Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag

Sie können eine angemessene Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn:

  • wir die Mängelbeseitigung verweigert haben oder diese nicht im Einklang mit dem Gesetz durchgeführt haben;
  • der Mangel wiederholt auftritt;
  • der Mangel eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt; oder
  • aus unserer Erklärung oder den Umständen ersichtlich ist, dass der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für Sie beseitigt wird.

Hinweis: Ein Rücktritt vom Vertrag ist nicht möglich, wenn der Mangel der Ware nur geringfügig ist.

Wie ist bei einer Reklamation vorzugehen?

1. Machen Sie die Reklamation ohne unnötigen Verzug nach Feststellung des Mangels an unsere Zustelladresse oder per E-Mail geltend.

2. Erforderliche Angaben: Wir empfehlen, der Ware einen Kaufbeleg (Rechnung), eine Beschreibung des Mangels und Informationen darüber beizufügen, welche Art der Reklamationsabwicklung Sie bevorzugen.

3. Abwicklungsfrist: Wir werden die Reklamation einschließlich der Mängelbeseitigung spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Geltendmachung erledigen, sofern wir keine längere Frist vereinbaren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist können Sie vom Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Minderung verlangen.

4. Bestätigung: Bei der Geltendmachung der Reklamation stellen wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung (Reklamationsprotokoll) aus. Nach Erledigung der Reklamation erhalten Sie eine Bestätigung über das Datum und die Art der Erledigung, einschließlich einer Bestätigung über die Durchführung der Reparatur oder eine schriftliche Begründung der Ablehnung.

Wann können Mängelrechte nicht geltend gemacht werden?

Ein Recht aus mangelhafter Leistung steht Ihnen insbesondere in folgenden Fällen nicht zu:

  • Sie haben den Mangel selbst verursacht (z. B. durch mechanische Beschädigung, unsachgemäßen Gebrauch oder Wartung);
  • es handelt sich um Abnutzung durch den üblichen Gebrauch der Sache;
  • der Mangel entspricht bei einer gebrauchten Sache dem Grad der Nutzung zum Zeitpunkt der Übernahme;
  • es ergibt sich aus der Natur der Sache.

Diese Reklamationsordnung ist gültig und wirksam ab dem 11. 3. 2026.